Regelmäßige Prüfung der Freistellungsbescheinigung

Joscha Schmidt, 10. Januar 2023
Regelmäßige Prüfung der Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigungen werden für 3 Jahre ausgestellt, können aber vor Ablauf der Frist entzogen werden. Prüfen Sie Ihre FSB deshalb regelmäßig!

Laut BMF-Schreiben ist der Steuerabzug nicht vorzunehmen, wenn dem Auftraggeber eine im Zeitpunkt der Gegenleistung gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt.

Üblicherweise wird eine Freistellungsbescheinigung (FSB) für 3 Jahre ausgestellt. Zu beachten ist hierbei, dass die FSB vom Finanzamt wieder entzogen werden kann, wenn der Leistende z.B. seine Steuern nicht pünktlich zahlt.
Vor diesem Hintergrund ist es empfehlenswert, die FSB regelmäßig über den EIBE-Service auf Gültigkeit zu prüfen.

Regelmäßige Prüfung von Freistellungsbescheinigungen mit dem FSB Shake

Mit dem FSB Shake kann diese Prüfung sehr komfortabel periodisch durchgeführt und dokumentiert werden.