Reagieren Sie jetzt – Prüfpflicht für Freistellungsbescheinigungen

Joscha Schmidt, 30. Dezember 2022
Reagieren Sie jetzt – Prüfpflicht für Freistellungsbescheinigungen

Beachten Sie die Prüfpflicht für Freistellungsbescheinigungen (Bauabzugsteuer).

Prüfpflicht von Freistellungsbescheinigungen

In der überarbeiteten Version vom 19. Juli 2022 des 20 Jahre alten Schreibens zur Bauabzugsteuer (BStBl 2022 I S. 1229) wird in Kapitel 4 Randnummer 72 auf die Pflicht zur Überprüfung von Freistellungsbescheinigungen hingewiesen.

Der Leistungsempfänger ist verpflichtet, die Freistellungsbescheinigung zu überprüfen; insbesondere soll er sich vergewissern, ob die Freistellungsbescheinigung mit einem Dienstsiegel versehen ist und eine Sicherheitsnummer trägt. Bei Vorlage einer Kopie müssen alle Angaben auf der Freistellungsbescheinigung lesbar sein.

BStBl 2022 I S. 1229 – Kapitel 4, Randnummer 72

Im nächsten Absatz wird darauf hingewiesen, dass grobe Fahrlässigkeit in der Regel ausgeschlossen werden kann, wenn eine Gültigkeitsprüfung stattgefunden hat.

Hat der Leistungsempfänger die Gültigkeit der Freistellungsbescheinigung im Zeitpunkt der Gegenleistung durch eine elektronische Abfrage beim BZSt oder durch eine Anfrage beim Finanzamt überprüft, liegt in der Regel keine grobe Fahrlässigkeit vor.

BStBl 2022 I S. 1229 – Kapitel 4, Randnummer 72

Im Umkehrschluss kann grobe Fahrlässigkeit vorliegen, wenn die Gültigkeit überreichter Freistellungsbescheinigungen (FSB) nicht nachvollziehbar, z. B. mit dem EIBE-Service überprüft wurde.

Prüfen Sie regelmäßig um Risiken zu vermeiden

Es wird in dem Schreiben darauf hingewiesen, dass keine allgemeine Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung von FSB besteht.

Eine Verpflichtung zu einer regelmäßigen Prüfung der Freistellungsbescheinigung besteht nicht.

BStBl 2022 I S. 1229 – Kapitel 4, Randnummer 72

Jedoch wird nachfolgend explizit darauf hingewiesen, dass unter bestimmten Bedingungen kein schützenswertes Vertrauen vorliegt.

Schützenswertes Vertrauen liegt nicht vor, wenn die Freistellungsbescheinigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde und dem Leistungsempfänger dies bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war (§ 48a Absatz 3 Satz 3 EStG).

BStBl 2022 I S. 1229 – Kapitel 4, Randnummer 74

und

Dies gilt auch, wenn dem Leistungsempfänger eine gefälschte Freistellungsbescheinigung vorgelegt wurde und der Leistungsempfänger dies erkannte oder hätte erkennen müssen.

BStBl 2022 I S. 1229 – Kapitel 4, Randnummer 75

Insbesondere bei gefälschten Freistellungsbescheinigungen wird eine Prüfung über den EIBE-Service stets zu einem Fehler führen, da die gefälschten Daten nicht hinterlegt sind.

Widerrufene Freistellungsbescheinigungen

Doch auch bei durch unlautere Mittel erlangten FSB stehen die Chancen gut, dass dies bei einer Prüfung – insbesondere bei regelmäßigen Prüfungen – auffällt, da Freistellungsbescheinigungen auch vor Ablauf des Gültigkeitsdatum als ungültig erklärt werden können, wenn sie beispielsweise durch unlauterer Mittel oder falsche Angaben erwirkt wurde.

Wird eine rechtmäßige Freistellungsbescheinigung für die Zukunft widerrufen, so ist sie für Gegenleistungen, die nach diesem Zeitpunkt erbracht werden, nicht mehr gültig.

BStBl 2022 I S. 1229 – Kapitel 5, Randnummer 77

Minimieren Sie Ihr Haftungsrisiko

Um Haftungsrisiken zu minimieren, sollten Sie deshalb eine regelmäßige Prüfung der Freistellungsbescheinigungen Ihrer Lieferanten in Betracht ziehen. Anbieten tut sich hier eine monatliche oder quartalsweise Prüfung.

Mit dem FSB Shake führen Sie regelmäßige Prüfungen barrierefrei durch. Mit den Export- oder Archiv-Funktionen sichern Sie sich ab, indem Sie Prüfern auf Verlangen stets nachweisen können, dass Prüfungen stattgefunden haben.